Ratgeber
Wie man online legal an ein Rezept kommt, Land für Land
Die vier Länder, für die diese Seite geschrieben ist, beantworten diese Frage auf vier verschiedene Weisen, und eines davon sagt nein. Zu wissen, welche Antwort für Sie gilt, ist der Unterschied zwischen einem legalen Weg und einer Bestellung bei einer Seite, die es nicht geben sollte.
Geprüft
Von uns geschrieben
01
Deutschland: Fernbehandlung ist erlaubt, das Rezept ist elektronisch
Die Fernbehandlung ist erlaubt, seit die Ärzteschaft 2018 ihr eigenes Verbot gelockert hat, und das E-Rezept hat die zweite Hälfte des Vorgangs zur Selbstverständlichkeit gemacht: Eine Ärztin berät per Video, stellt ein E-Rezept aus, und jede Apotheke im Land löst es ein, auch die um die Ecke.
Prüfbar ist der Videodienst selbst. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung veröffentlicht eine Liste der nach Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag zertifizierten Videodienstanbieter, und dieses Dokument ist unten in den Quellen verlinkt. Versandapotheken stehen gesondert im bundesweiten Versandhandelsregister.
Praktisch heißt das: In Deutschland sind verordnende Person und Verkäufer meist verschiedene Unternehmen. Das ist gut so, denn niemand, der entscheidet, was Sie brauchen, verdient zugleich am Verkauf.
02
Frankreich: der Staat lässt die Gesellschaft zu, nicht nur die Ärztin
Frankreich ist das einzige dieser vier Länder, in dem Telekonsultationsgesellschaften eine förmliche staatliche Zulassung haben. Ein Dekret vom 29. Februar 2024 hat sie geschaffen, erteilt wird sie von den Ministerien für Gesundheit und soziale Sicherheit anhand eines Katalogs technischer und organisatorischer Anforderungen.
Damit ist die Prüfung ungewöhnlich einfach: Entweder ein Dienst hat die Zulassung oder nicht, und die Liste führt das Gesundheitsministerium. Die ärztliche Eintragung bei der Kammer kommt unabhängig davon hinzu, wie bei jeder Sprechstunde in Frankreich.
Rezepte werden von gewöhnlichen Apotheken beliefert. Die Sprechstunde selbst wird wie ein normaler Termin abgerechnet und unter den üblichen Bedingungen erstattet.
03
Italien: die Antwort ist nein, und der Grund ist wichtig
Italien erlaubt den Online-Verkauf von Arzneimitteln, die kein Rezept erfordern, und nur diese. Der Online-Verkauf verschreibungspflichtiger Mittel ist verboten, und Apotheken, die die erlaubten Kategorien verkaufen dürfen, tragen das nationale Kennzeichen und stehen in der Liste zugelassener Seiten des Ministeriums.
Das heißt nicht, dass Telemedizin in Italien unmöglich wäre. Eine Ärztin darf aus der Ferne beraten und ein elektronisches Rezept ausstellen, eingelöst wird es dann in einer Apotheke vor Ort. Was rechtlich nicht geht, ist der letzte Schritt per Post von einer Website.
Jede Seite, die verschreibungspflichtige Mittel an eine italienische Adresse schicken will, steht daher allein durch dieses Angebot außerhalb des Gesetzes. Das ist eine Regel über den Verkäufer und nicht über den Patienten, aber es ist zugleich der klarste Einzeltest, den es in diesem Land gibt.
04
Großbritannien: zwei Register, beide öffentlich
Online-Apotheken sind beim General Pharmaceutical Council registriert, der sowohl das Register als auch seine Prüfberichte veröffentlicht. Dienste, in denen eine Ärztin verordnet, sind zusätzlich bei der Care Quality Commission als unabhängiger Arztdienst registriert.
Einen Prüfbericht vor der Bestellung zu lesen, sind die informativsten zwei Minuten, die es in einem dieser vier Länder gibt, und fast niemand tut es.
Eine britische Besonderheit, die man kennen sollte: Eine 50-mg-Variante von Sildenafil wird nach einem Gespräch mit dem Apotheker rezeptfrei verkauft. Das ist echt, das ist legal, und es ist etwas anderes als der Kauf bei einer nicht registrierten Website.
Fragen
- Darf ich bei einer Apotheke im EU-Ausland bestellen?
- Regeln gelten sowohl für den Verkäufer als auch für die Einfuhr und unterscheiden sich je Land. Zuständig ist die nationale Arzneimittelbehörde; diese Seite gibt dazu keine Rechtsauskunft.
- Warum lehnen manche Dienste nie etwas ab?
- Weil sie verkaufen und nicht beurteilen. Eine Beratung, die nicht in einer Ablehnung enden kann, ist ein Formular mit einem Arztnamen darauf, und die übersprungenen Fragen sind genau jene, wegen derer es die Verschreibungspflicht gibt.
- Reicht ein Fragebogen oder braucht es ein Videogespräch?
- Das hängt vom Anliegen und vom Land ab. Für ein Folgerezept bei gesicherter Diagnose ist ein geprüfter Fragebogen ein üblicher Weg. Für die erste Verordnung von etwas, das Messwerte braucht, etwa Testosteron, ist er es nicht.
Quellen
- Décret n° 2024-164 du 29 février 2024 relatif aux sociétés de téléconsultationJournal officiel de la République française, Légifrance
- Liste zertifizierter Videodienstanbieter nach Anlage 31b BMV-ÄKassenärztliche Bundesvereinigung
- Vendita online di medicinali, logo identificativo nazionaleMinistero della Salute
- Registers of pharmacies and registered pharmacy professionalsGeneral Pharmaceutical Council, United Kingdom